Hat Ihr Arzt Ihnen ein Rezept ausgestellt, so wird Ihre Krankenkasse den größten Teil der Kosten übernehmen. Sie müssen jedoch einen Teil als gesetzliche Zuzahlung (10€) selbst tragen, es sei denn, Sie sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.
Hinzu kommt ausserdem noch ein gesetzlicher Eigenanteil, dieser muss auch vom gezahlt werden, wenn eine Befreiung von Zuzahlungen vorliegt. Auch dieser Teil ist genau festgelegt. Sie zahlen pro Paar:
Bei Erwachsenen
Bei Kindern
Orthopädische Schuhe sind als ERSTAUSSTATTUNG bei BG Patienten kostenfrei
Nachversorgung:
Eigenanteile bei BG Patienten (1 verletzter Fuß)
Sollten beide Füße verletzt sein, so entfällt der Eigeanteil