Welche Kosten muss ich tragen?

Hat Ihr Arzt Ihnen ein Rezept ausgestellt, so wird Ihre Krankenkasse den größten Teil der Kosten übernehmen. Sie müssen jedoch einen Teil als gesetzliche Zuzahlung (10€) selbst tragen, es sei denn, Sie sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit.

 

Hinzu kommt ausserdem noch ein gesetzlicher Eigenanteil, dieser muss auch vom gezahlt werden, wenn eine Befreiung von Zuzahlungen vorliegt. Auch dieser Teil ist genau festgelegt. Sie zahlen pro Paar:

 

 

Bei Erwachsenen

  • Orthop. Straßenschuhe     76€
  • Orthop. Hausschuhe         40€
  • Orthop. Sportschuhe         31€
  • Orthop. Badeschuhe         14€

Bei Kindern

  • Orthop. Straßenschuhe     45€
  • Orthop. Hausschuhe         20€
  • Orthop. Sportschuhe         20€
  • Orthop. Badeschuhe         14€

 

Orthopädische Schuhe sind als ERSTAUSSTATTUNG bei BG Patienten kostenfrei

 

Nachversorgung:

Eigenanteile bei BG Patienten (1 verletzter Fuß)

 

  • Orthop. Straßenschuhe     38€
  • Orthop. Hausschuhe         20€
  • Orthop. Sportschuhe         15€

Sollten beide Füße verletzt sein, so entfällt der Eigeanteil